FAQ Gruppentherapie

Gibt es Änderungen für die Gruppentherapie in der Zeit des “harten Lockdowns”?
Durch den ab 16.12.20 geltenden „harten Lockdown“ ändert sich für uns GruppenpsychotherapeutInnen allerdings im Moment nichts. Einschränkungen für Treffen mehrerer Personen gelten weiterhin nur für den privaten Bereich. Notwendige Behandlungen bleiben erlaubt. Daraus folgt, dass Gruppenpsychotherapien grundsätzlich weiterhin möglich sind unter den bekannten AHA-Regeln und Hygienemaßnahmen. Bei hohen Inzidenzzahlen gelten allerdings besondere Einschränkungen, die in den jeweiligen Bundesländern verordnet werden. Es empfiehlt sich deshalb dringend, einen Blick auf die bei Ihnen jeweils aktuell gültigen Regelungen des Landes zu werfen. Angelika Haun, Mitglied des bvvp Bundesvorstands, Kompetenzkreis Gruppentherapie  

Stand, 16.12.2020

Ist die antragsfreie Umwandlung von Gruppentherapiesitzungen in Einzelsitzungen im Zuge der Corona–Sonderregelungen auch in der Beihilfe möglich?

Leider nein. Es wird ein Bericht an den Gutachter fällig mit Behandlungsplan über die notwendige Anzahl der Einzelsitzungen.

Wurden die Corona-Sonderregelungen auch für das 1. Quartal 2021 verlängert?

Die Corona-Sonderreglungen wurden erneut und zunächst bis 31.03.2021 verlängert.

Dies gilt für:

  • die Sprechstunden und Probatorik per Video,
  • die Aufhebung der 20%-Grenzen und
  • die Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie.

Seit 2. November 2020 ist es auch wieder möglich, die PatientInnen, die über keine Möglichkeit verfügen, persönlich in die Praxis zu kommen oder die Videosprechstunden zu nutzen, über Telefon zu behandeln. Dafür wird die Telefonziffer 01433, die bereits aus dem zweiten Quartal bekannt ist, reaktiviert. Alle Infos zur Abrechnung finden Sie auch in einer Mitglieder-Information im internen Bereich unserer Homepage “Mein bvvp”.

Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der zweiten Corona-Welle weiterhin längere telefonische Beratungen erhalten, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Statt bisher 40 Minuten sind nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können seit Jahresbeginn bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung, die Sie hier finden, gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.

Die Bundesärztekammer und die PKV haben sich auch darauf geeinigt, dass die entsprechende Abrechnungsempfehlung über die Nummer 245 GOÄ (zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR) bis Ende März verlängert wird.

Gibt es eine Übersicht über die aktuellen Corona-Sonderregelungen?

Vorstandsmitglied Ulrike Böker hat unter dem Titel “Corona-Sonderregelungen: Was bleibt, was geht und warum?” in einem Corona-Überblick zusammengestellt, was sich bei den Corona-Sonderregelungen für Video- und Telefonbehandlung seit dem 01.07.2020 geändert hat. Die Sonderregelungen wurden dann verlängert bis nun 31.03.2021.

Ab 2. November ist es aber auch wieder möglich, die PatientInnen, die über keine Möglichkeit verfügen, persönlich in die Praxis zu kommen oder die Videosprechstunden zu nutzen, über Telefon zu behandeln. Dafür wird die Telefonziffer 01433, die bereits aus dem zweiten Quartal bekannt ist, reaktiviert. Mitglieder finden im internen Bereich der Homepage eine Mitglieder-Information mit allen notwendigen Informationen zur Abrechnung.

Auch Privat-Versicherte können während der zweiten Corona-Welle weiterhin längere telefonische Beratungen erhalten, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Statt bisher 40 Minuten sind nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können seit Jahresbeginn bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung, die Sie hier finden, gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31.03.2021.

(Stand: 18.12.2020)

Stimmt es, dass die Corona-Sonderregeln bis 31.03.2021 verlängert wurden?

Ja, die 20-Prozent-Obergrenzen für Videobehandlungen bleiben bis 31.03.2021 ausgesetzt. Auch psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie sind weiterhin per Video möglich. Gruppentherapie kann weiterhin unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden.

Telefonkonsultation 01433 waren zwischen 1.07. und 2.11. nicht mehr möglich.

Seit 2. November ist es wieder möglich, die PatientInnen, die nicht persönlich in die Praxis kommen oder die Videosprechstunden nicht nutzen können, über Telefon zu behandeln. Dafür wird die Telefonziffer 01433, die bereits aus dem zweiten Quartal bekannt ist, reaktiviert. Mitglieder finden zu den Abrechnungsdetails eine Mitglieder-Information im internen Bereich der Homepage “Mein bvvp”.

 

(Stand: 11.12.2020)

Wie wird mit der Gruppentherapie in den einzelnen Landes-KVen umgegangen?

Es bleibt fast überall erlaubt, Gruppenpsychotherapien in der Praxis – unter Einhaltung aller Vorschriften des Infektionsschutzes – durchzuführen. Per Video war die Gruppensychotherapie – nur zeitlich befristet – in Thüringen freigegeben. Doch inzwischen heißt es auch dort in der zuständigen Verordnung: “Abrechnung von Gesprächsleistungen und Psychotherapiesitzungen per Videosprechstunde sind möglich, außer Gruppentherapien.”

In Baden-Württemberg gibt es mit Wirkung ab dem 1.07. 2020 eine neue Coronaverordnung. Danach dürfen Gruppen bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern wieder uneingeschränkt durchgeführt werden.

In Bremen sind bereits seit 4. Mai 2020 Gruppentherapien unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder möglich.

Eine Übersicht haben wir für Sie hier zusammengestellt: Übersicht Landes-KVen Regelungen zur Gruppentherapie.

 

(Stand, 10.09.2020)

Was mache ich mit meinen Gruppen? Gibt es Empfehlungen für KBV-zertifizierte Programme für Videobehandlungen?

Gruppenpsychotherapien fallen nicht unter das behördliche Versammlungsverbot. Hier ist eine individuelle Absprache unter den TeilnehmerInnen möglich, die Sitzung durchzuführen, wenn keine RisikopatientInnen, PatientInnen mit Krankheitssymptomen oder Rückkehrer aus Risikogebieten dabei sind. Eine Einigung auf Durchführung der Gruppentherapiesitzung sollte wegen möglicher Haftungsfragen vorsorglich dokumentiert werden.

Die BPtK hat uns auf unsere Frage hin, ob Gruppenpsychotherapien weiterhin durchgeführt werden dürfen, geantwortet: Derzeit bestünden “keine allgemeinen Empfehlungen von Gesundheitsbehörden bzw. vom Robert-Koch-Institut, Zusammenkünfte mit der üblichen Teilnehmerzahl einer Gruppentherapie abzusagen. Die Frage der Teilnahme liegt daher in der Eigenverantwortung und Einzelentscheidung aller beteiligten Personen. Im Vorfeld einer Gruppentherapiesitzung sollte ausgeschlossen werden, dass sich unter den Teilnehmern/Teilnehmerinnen Personen befinden, die im Hinblick auf das Infektionsgeschehen Kontakte meiden sollten. Das heißt zum Beispiel, dass Gruppen dann gegebenenfalls mit reduzierten Teilnehmerzahlen stattfinden müssen, wenn sich einzelne Teilnehmer oder Teilnehmerinnen in Quarantäne befinden. Wichtig ist, während der Gruppe darauf zu achten, einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmerinnen zu ermöglichen und natürlich verstärkt auf Hygieneregeln zu achten.​”

Für Gruppenpsychotherapien sind derzeit keine Videobehandlungen möglich, hier wurde auch seitens des bvvp an die KBV herangetragen, dass es Ausnahmeregelungen für einen begrenzten Zeitraum geben muss. Damit konnten wir uns leider nicht durchsetzen.

Mehr zur Videosprechstunde finden Sie auf unserer FAQ-Seite Ist die Videosprechstunde eine Alternative?

Unsere Forderung, dass Gruppensitzungen ohne großen bürokratischen Aufwand in Einzelsitzungen umgewandelt werden können, wurde umgesetzt und die Genehmigung inzwischen noch einmal verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021. Außerdem gibt es wie bisher bei reiner Gruppenpsychotherapie zusätzliche Einzelsitzungen im Verhältnis 1 zu 10 ohne Antrags- oder Anzeigeverfahren.
Lesen Sie mehr dazu in der FAQ Kann ich Gruppensitzungen derzeit in Einzelsitzungen umwandeln?

Wie die Landes-KVen im Einzelnen damit umgehen, haben wir für Sie in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.

(Stand 16.12.2020)

 

Welche Anbieter empfehlen Sie für eine Videosprechstunde in der Gruppentherapie?

Videobehandlung ist für Gruppentherapie nicht zulässig!

Grundsätzlich gilt, dass für alle Videobehandlungen nur von der KBV zertifizierte Anbieter zugelassen sind.

Bis 5 Teilnehmer gibt es:

CGM ElVi ClickDoc

Doccura

Bis 25 Teilnehmer gibt es:

Gemedo

Aber wir sprechen ausdrücklich keine Empfehlung aus.

Kann ich Gruppensitzungen auch im ersten Quartal 2021 in Einzelsitzungen umwandeln?

Ja, die KBV hat dies mit den Kassen vereinbart, die Regelung galt zunächst bis zum 30.12.2020. Wie die KBV am 16.12.2020 mitteilte, wird diese Regelung verlängert bis zum 31.03.2021. 

Weitere Informationen zur Gruppentherapie finden Sie auch auf unserer Homepage-Seite für Gruppentherapie.

Folgende Regelungen werden verlängert:

  • die 20-Prozent-Obergrenzen für Videobehandlungen bleiben ausgesetzt.
  • Psychotherapeutische Sprechstunden sind weiterhin per Video möglich. Probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie per Video sind weiterhin möglich.
  • Gruppentherapie kann weiterhin unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden.

Auch sind die Kontaktbeschränkungen weiterhin gelockert, sodass auch die Gruppenpsychotherapie wieder als Präsenztreffen möglich ist – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Mitglieder finden ausführliche Informationen in der aktuellen Mitgliederinfo zur Fortschreibung der Sonderregelungen im internen Bereich unter Praxismaterialien.

(Stand 16.12.2020)